Leistungen

Lohn­buchhaltung

Das Team im Steuerbüro Wahl übernimmt nicht nur die Einrichtung der Lohnbuchhaltung für Sie in Kaiserslautern, Sie können diese Aufgabe auch vollständig an uns delegieren.

Ihre Vorteile im Überblick:

Administrative Durchführung der Lohn­buchhaltung

Keine internen Kosten für einen Lohn­buchhalter

Lohnbuch­haltung erfolgt durchgängig (Krankheit, Mutterschutz oder Urlaub)

Experten garantieren die korrekte Durchführung der Lohnbuch­haltung

Lohnbuchhaltung im Detail

Bereits wenn Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie eine Lohnbuchhaltung. Wir unterstützen unsere Mandanten in Kaiserslautern professionell beim Aufbau der Lohnbuchhaltung und übernehmen auf Wunsch auch die regelmäßige Durchführung aller damit einhergehenden Aufgaben.

Um die Lohnbuchhaltung in Kaiserslautern korrekt durchzuführen, benötigt man Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung. Besonders für kleinere Unternehmen ist es jedoch unwirtschaftlich, dafür einen Mitarbeiter einzustellen und Sie als Firmeninhaber haben mit dem Tagesgeschäft und der Unternehmensführung mehr als genug Aufgaben. Dennoch unterliegt Ihre Firma auch dann der Pflicht einer ordnungsgemäßen Lohnbuchhaltung, wenn Sie nur einen Angestellten beschäftigen.

Die Lohnabrechnung muss korrekt und pünktlich erfolgen. Wenn Sie in Ihrer Firma keine Kapazitäten für diese wichtige Aufgabe frei haben, sollten Sie die Lohnbuchhaltung an das Steuerbüro Wahl in Kaiserslautern delegieren. Sie ersparen sich damit die Anstellung eines Lohnbuchhalters, sowie Aufwendungen für die nötige Software und senken somit Ihre Fixkosten – mit der Gewissheit, dass alle Aufgaben korrekt und pünktlich erledigt werden.

Gehaltsabrechnung: Welche Qualifikationen benötigt ein Lohnbuchhalter?

Es ist nicht einfach, die Lohnbuchhaltung für Sie in Kaiserslautern in der erforderlichen Qualität durchzuführen. Lohnbuchhalter benötigen eine fundierte Ausbildung. In unserem Team finden Sie die Experten, die sowohl über die Qualifikation als auch über die Erfahrung verfügen, um eine Gehaltsabrechnung reibungslos und ordnungsgemäß abzuwickeln. Unsere engagierten Mitarbeiter kümmern sich um alle Belange der Lohnbuchhaltung und übernehmen diese Aufgabe in enger Abstimmung mit Ihnen, sodass Sie effektiv entlastet werden und dennoch jederzeit die Kontrolle über diesen Prozess behalten.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: pünktlich, gemäß gesetzlicher Vorgaben

Nicht nur Ihre Mitarbeiter, auch die Krankenkassen und das Finanzamt erwarten eine lückenlose Überweisung von Gehältern, Kassenbeiträgen sowie Steuern. Wenn der Lohnbuchhalter erkrankt ist, in den Urlaub oder in den Mutterschutz geht, ist es oft sehr schwierig, zeitnah Ersatz zu finden. Mit einem externen Dienstleister wie dem Steuerbüro Weitmann gehören diese Probleme bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Vergangenheit an. Fokussieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und wir übernehmen neben der Finanzbuchhaltung auch die Steuererklärung für Sie in Kaiserslautern.

Wenn Sie eine interne Lösung für die Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens in Kaiserslautern bevorzugen, unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung eines Systems für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei richten wir ein System ein, in dem die Personalstammdaten verarbeitet und die Jahreslohnkonten geführt werden.

Neben Kenntnissen des Lohnsteuerrechts sind Qualifikationen im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht erforderlich. Wir beraten Sie, wie Sie oder Ihre Mitarbeiter die Lohnabrechnung erstellen sollten, welche gesetzlichen Regelungen zu beachten und welche Fristen einzuhalten sind.

Für Firmengründer übernehmen wir die Beantragung der Betriebsnummer sowie der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Außerdem erklären wir Ihnen das Procedere der Abführung von Lohnsteuer und Kassenbeiträgen.

Wünschen Sie eine Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung?

Finanz­buchhaltung

Nutzen Sie die Expertise eines professionellen Steuerberaters bei der Finanzbuchhaltung. Wir entlasten Sie umfassend von den Aufgaben der Finanzbuchhaltung und übernehmen selbstverständlich auch die Erstellung des Jahresabschlusses in optimaler Qualität.

Unsere Leistungen im Überblick:

Einrichten der Buchhaltung

Überwachung der Buchhaltung

Erstellung der Steuererklärung

Durchführung der Buchhaltung

Erstellung des Jahresabschlusses

Einnahme-Überschussrechnung

Finanzbuchhaltung im Detail

Das Erstellen des Jahresabschlusses gehört zur Finanzbuchhaltung und erfolgt für unsere Mandanten in Kaiserslautern je nach Rechtsform nach unterschiedlichen Vorgaben. Wir übernehmen die rechtssichere Erstellung des Jahresabschlusses und entlasten Sie von dieser zeitraubenden Aufgabe, die zudem ein breites Fachwissen erfordert, das sich Laien kaum selbst aneignen können.

Mit dem Jahresabschluss, der auf Ihrer Finanzbuchhaltung basiert und diese beinhaltet, wird der kaufmännische Erfolg des Unternehmens festgestellt. Für kleine Unternehmen und Freiberufler, die nicht der Pflicht einer doppelten Buchführung unterliegen, erfolgt der Jahresabschluss in Form einer Einnahme-Überschussrechnung.

Alle anderen Unternehmen benötigen mindestens eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung für ihren Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss veröffentlichen, um die verschiedenen Interessensgruppen angemessen zu informieren.

Als doppelte Buchführung (Doppik) wird das System der kaufmännischen Buchführung bezeichnet. Dabei werden alle finanziellen Geschäftsvorfälle auf Konten zweifach erfasst. Die doppelte Buchführung dient der Ermittlung des Unternehmensgewinns. Anhand einer Anfangs- und Schlussbilanz kann ein Vermögensvergleich vorgenommen werden, wohingegen die Gewinn- und Verlustrechnung Aussagen über den Unternehmenserfolg erlaubt.

Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung. Auch Einzelunternehmer, die mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz oder 60.000 Euro Jahresgewinn erwirtschaften, müssen ihre Finanzbuchhaltung als doppelte Buchführung durchführen. Wir übernehmen diese zeitaufwendige komplexe Aufgabe und stellen sicher, dass die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung unserer Mandanten in Kaiserslautern immer auf dem aktuellsten Stand ist.

Selbst wenn Sie als Freiberufler tätig oder als Einzelunternehmer nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen Sie für eine ordnungsgemäße Buchhaltung sorgen und dem Finanzamt jedes Jahr eine korrekte Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) vorlegen.

Die EÜR ist zwar einfacher zu erstellen, gerade Existenzgründer sollten sich jedoch von einem versierten Steuerberater unterstützen lassen, der ihnen die Möglichkeiten aufzeigt, die das Steuerrecht bietet, um die Steuerlast zu senken. Nutzen Sie unsere Kompetenzen, um Ihre Finanzbuchhaltung in Kaiserslautern optimal zu gestalten.

Die Bilanz gibt detailliert Auskunft über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Sie ist (neben der Gewinn- und Verlustrechnung) ein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses und Ergebnis der Buchhaltung. Aus der Bilanz lässt sich ablesen, über welche Vermögenswerte ein Unternehmen verfügt und aus welchen Quellen das Kapital kommt.

Basis der Bilanz ist das Inventar, das jedoch neben Wert- auch Mengenangaben enthält. Entsprechend dem System der doppelten Buchführung wird die Bilanz ebenfalls in Kontenform dargestellt. Auf der Aktivseite werden alle Vermögenswerte verzeichnet und auf der Passivseite das Eigen- und Fremdkapital. Beide Seiten müssen den gleichen Wert ergeben.

Die Bilanz dient der Dokumentation der Finanzsituation, der Ermittlung des Gewinns sowie der Information von Interessensgruppen. Wenn Sie das Steuerbüro Wahl mit der Finanzbuchhaltung in Kaiserslautern beauftragen, übernehmen wir auch die Erstellung der Bilanz. Im Bereich Leistungen finden Sie alle Informationen darüber, wie wir Ihre Buchhaltung bestmöglich unterstützen können.

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Firmen­gründung

Bei einer Firmengründung treten viele Fragen auf. Sie benötigen Rentabilitätsberechnungen und Finanzierungspläne, um ERP-Mittel und Kredite zu beantragen. Außerdem sollten steuerliche Erwägungen und Fragen der Buchhaltung bereits bei der Firmengründung in Kaiserslautern einbezogen werden.
Nutzen Sie die Vorteile einer Beratung durch das Steuerbüro Wahl, wenn Sie eine Firmengründung in Kaiserslautern planen.

Ihre Vorteile im Überblick:

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerrechtliche Beratung

Wahl der Unternehmensform

Einrichten der Lohn- und Finanzbuchhaltung

Erstellung der Steuererklärung

Unterstützung bei der Finanzierung

Firmengründung im Detail

Existenzgründer müssen viele Entscheidungen treffen. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile verschiedener Unternehmensformen zu kennen und zu beurteilen, welche Auswirkungen die Wahl in steuerlicher Hinsicht hat. Außerdem benötigen sie bei der Firmengründung in Kaiserslautern eine Unterstützung, um die Finanzmittel zu beschaffen.

Wir begleiten Sie zu Terminen bei der Bank und sorgen durch die Vorbereitung aller Unterlagen dafür, dass die Verhandlungen positiv verlaufen. Nichts überzeugt Banken mehr als plausible Rentabilitätsberechnungen und realistische Finanzierungspläne. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beantragung von ERP-Fördermitteln.

In unserem Steuerbüro werden Ihnen alle Fragen rund um das Thema Finanzen und Steuern beantwortet, die bei einer Firmengründung in Kaiserslautern aufkommen. Das betrifft nicht nur die Wahl der Rechtsform, sondern auch die Erledigung der Formalitäten, die für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich sind.

Außerdem übernehmen wir die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung. Mit der Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung können wir zusätzlich zu Ihrer zeitlichen und fachlichen Entlastung beitragen, sodass Sie sich in der wichtigen Phase der Existenzgründung ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Kümmern Sie sich darum, Ihr Angebot erfolgreich am Markt zu platzieren. – Wir kümmern uns um das Thema Steuern und Finanzen.

Die Firmengründung in Kaiserslautern hat dann besonders große Aussichten auf Erfolg, wenn Sie als Gründer Ihre gesamte Arbeitskraft dafür einsetzen können, Ihr Angebot bekannt zu machen und Kunden zu gewinnen. Aus diesem Grund sollten Sie Aufgaben delegieren, für die ein Spezialwissen nötig wird, das sich Laien kaum oder nur unter großem zeitlichen Aufwand aneignen können.

Steuerberatung ist Vertrauenssache! Wenden Sie sich an das Steuerbüro Wahl, wenn Sie eine Firma gründen. Unsere motivierten Mitarbeiter haben stets Ihren wirtschaftlichen Erfolg im Blick und unterstützen die Firmengründung in Kaiserslautern mit fachlicher Expertise und Engagement.

Benötigen Sie eine kompetente Beratung für Ihre Firmengründung?

Steuer­erklärung

Die jährliche Erstellung der Steuererklärung stellt nicht nur Privatpersonen in Kaiserslautern, sondern auch Unternehmen vor große Probleme. Viel zu oft verschenken Steuerzahler Geld, weil sie nicht wissen, welche Möglichkeiten das Steuerrecht ihnen bietet.
Nutzen Sie bei der Steuererklärung unser Expertenwissen – Steuerbüro Wahl in Kaiserslautern

Ihre Vorteile im Überblick:

Sie genießen einen Komplettservice für alle Belange der Steuererklärung

Verlängerte Abgabefrist (28.02. des übernächsten Jahres)

Wir kennen alle gesetzlich erlaubten Möglichkeiten, Steuern zu sparen

Sie müssen sich nicht mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht beschäftigen

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt

Sicherheit, dass alle steuerlichen Belange korrekt berücksichtigt werden

Steuererklärung im Detail

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Kaiserslautern von einem professionellen Steuerberater anfertigen lassen, können Sie sicher sein, alle Potenziale zu nutzen, die eine Ersparnis bei der Einkommenssteuer ermöglichen. Unsere Mitarbeiter sind Experten des deutschen Steuerrechts und verfügen darüber hinaus über eine langjährige Erfahrung mit der Erstellung von Steuererklärungen für private und gewerbliche Mandanten.

Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast zu senken und beraten Sie außerdem im Hinblick auf die Buchführung Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich unter dem Punkt Leistungen über weitere Serviceangebote, mit denen wir Sie und Ihre Firma effektiv unterstützen können.

Freiberufler benötigen für Ihre Steuererklärung eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Unser Team in Kaiserslautern erläutert Ihnen genau, welche Möglichkeiten es gibt, als Freiberufler durch die Inanspruchnahme von Freibeträgen oder die Anrechnung von mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Kosten den Gewinn zu reduzieren und somit Steuern zu sparen.

Viele Freiberufler wissen nicht, welche Möglichkeiten das deutsche Steuerrecht bietet und verschenken somit jedes Jahr bares Geld. Das Steuerbüro Wahl sorgt dafür, dass Sie tatsächlich nur so viel Einkommenssteuern zahlen wie nötig. Die Beauftragung von Experten für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung ist eine Investition, die sich auszahlt.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Kaiserslautern durch einen Steuerberater anfertigen lassen, profitieren Sie von verlängerten Abgabefristen. Sie müssen Ihre Steuerklärung dann erst im zweitfolgenden Jahr am 28.02. abgeben.

Außerdem ist es für den Steuerberater wesentlich einfacher, eine zusätzliche Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuererklärung zu erwirken.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen zehn oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich einen Lohnsteuerausgleich vorzunehmen und dabei eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer mit der Lohnabrechnung im Dezember durchführen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss der Lohnsteuerausgleich erfolgen.

Gehaltsveränderungen während des Jahres sowie Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) führen dazu, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde und dieser Betrag wird im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs korrigiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen für bestimmte Mitarbeiter dieser Ausgleich nicht erfolgen darf.

Die Fachkräfte im Steuerbüro Wahl kennen alle Ausnahmen und gesetzlichen Bestimmungen und garantieren, dass nicht nur die Steuererklärung in Kaiserslautern, sondern auch der Lohnsteuerausgleich korrekt und fristgerecht erfolgt.

Wünschen Sie eine Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung?

Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Gerne können Sie hierfür unser Kontaktformular nutzen oder uns einfach anrufen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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